Das Shooting dauert rund 2 - 3 Stunden und findet in der Region Bern oder Basel statt.
Keine der beteiligten Parteien erhält für ihren Aufwand ein Honorar.
Das Modell bezahlt fix Fr. 220.- an die Unkosten. Dafür erhält es nach 2 Wochen eine CD, DVD oder Stick mit mindestens 50 bearbeiteten und komprimierten Fotos im Format JPEG. Die Fotos sind geeignet für Internet, Bildschirm und Beamer. Für Papierabzüge ist die Auflösung zu schwach.
Zusätzliche Kosten für bestimmte Locations übernimmt das Modell (z.B. Hotelzimmer, Museum etc.). Das Studio in Gümligen ist im Preis inbegriffen.
Das Modell kann die erhaltenen Fotos jederzeit und überall verwenden (nicht kommerzielles einfaches Nutzungsrecht). Darin nicht enthalten ist die Möglichkeit, Nutzungsrechte an einem Foto Dritten zu übertragen.
ruben.ch darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter oder unveränderter Form veräussern oder publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden.
Wenn eines der Fotos veröffentlichen wird, muss die Quellangabe ruben.ch angegeben werden.
Von vielen Szenen werden bewusst mehr Bilder aufgenommen als letztendlich benötigt. Dies, damit die Auswahl grösser wird und unvorteilhafte Gesichtsaudrücke und Posen ausgeschieden werden können. Falls daraus gleiche oder ähnliche Bilder entstehen, gibt ruben.ch nur das Beste ab (keine Duplikate). Es kommt auch vor, dass ruben.ch alle Bilder einer Serie ausscheidet, wenn ruben.ch darin zuwenig Aussagekraft sieht. Die nicht abgegebenen Bilder sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und können nicht zusätzlich verlangt werden. Nur so kann ruben.ch eine professionelle Qualität des Resultats sicherstellen.
Die Rechte der bei einer gemeinsamen Aktion entstandenen Werken bleiben beim Fotografen.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt, anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Gerichtsstand ist Basel (Schweiz). Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Preisvariante Fr. 655.-
Das Modell zahlt dem Fotografen ein Honorar von Fr. 655.- für ein Shooting von rund 2 - 3 Stunden in der Region Bern oder Basel.
Dafür erhält es nach 2 Wochen eine CD, DVD oder Stick mit mindestens 50 bearbeiteten Fotos im Format JPEG unkromprimiert in Druckqualität.
Normalerweise sind die Originaldateien 8 - 10 Megapixel gross. Die geschnittenen Bilder haben etwas weniger Pixel. In jedem Fall reicht die Originalauflösung für Papierabzüge im Format 10x13 cm.
Zusätzliche Kosten für bestimmte Locations übernimmt das Modell (z.B. Hotelzimmer, Museum etc.). Das Studio in Gümligen ist im Preis inbegriffen.
Die Fotos sind privat, keine der beide Parteien hat ein Veröffentlichungsrecht (Ausnahmen Punkt 5 und 7).
Das Modell kann die Bilder für den privaten Gebrauch frei gebrauchen, auch auf seiner Homepage (nicht kommerzielle einfache Nutzung). Darin nicht enthalten ist die Möglichkeit, Nutzungsrechte an einem Foto Dritten zu übertragen.
Wenn ein Foto auf dem Internet oder in einem sonstigen Medium gezeigt wird, muss die Quellangabe ruben.ch angegeben werden.
Der Fotograf darf nur Bilder oder Bildausschnitte öffentlich zeigen, auf denen das Gesicht unkenntlich ist. Anderenfalls ist die Zustimmung des Modells nötig.
Von vielen Szenen werden bewusst mehr Bilder aufgenommen als letztendlich benötigt. Dies, damit die Auswahl grösser wird und unvorteilhafte Gesichtsaudrücke und Posen ausgeschieden werden können. Falls daraus gleiche oder ähnliche Bilder entstehen, gibt ruben.ch nur das Beste ab (keine Duplikate). Es kommt auch vor, dass ruben.ch alle Bilder einer Serie ausscheidet, wenn ruben.ch darin zuwenig Aussagekraft sieht. Die nicht abgegebenen Bilder sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und können nicht zusätzlich verlangt werden. Nur so kann ruben.ch eine professionelle Qualität des Resultats sicherstellen.
Die Rechte der bei einer gemeinsamen Aktion entstandenen Werken bleiben beim Fotografen.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt, anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Gerichtsstand ist Basel (Schweiz). Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.