Die digitalen Bilder werden nach dem Aufnehmen bearbeitet (im Honorar inbegriffen), d.h. im Kontrast, Farbton und in der Helligkeit angeglichen sowie bei manchen Fotos der Bildausschnitt optimaler bestimmt.
Weitere spezielle Verarbeitungen sind nach Abmachung ebenfalls im Honorar inbegriffen, z.B. Freistellung der Objekte in Bildern etc.
Normalerweise sind die Originaldateien 8 - 10 Megapixel gross. Die geschnittenen Bilder haben etwas weniger Pixel. In jedem Fall reicht die Originalauflösung für Papierabzüge im Format 10x13 cm.
Alle Fotos sind im Bildformat 3:4.
Der Auftraggeber bekommt nach 2 Wochen (auf Anfrage auch schneller) eine CD oder DVD mit allen gelungenen Fotos als farbige Bilddateien im Format JPEG.
Wenn die Präsenszeit verlängert werden soll, teilen Sie das frühzeitig mit, damit sich der Fotograf darauf einstellen kann.
Das Honorar ist nach Abgabe der Fotos innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle Handlungen während eines Events aufgenommen werden können. Wenn jedoch gewünscht wird, dass gewisse Handlungen unbedingt auf einem Foto festgehalten werden, dann teilen Sie dies bitte dem Fotografen vorgängig mit.
Ganz selten kommt es vor, dass ein Teil oder alle der elektronisch gespeicherten Bilder verloren gehen. Dieses Risiko wird vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert. Wenn dies passiert, gewährt ruben.ch einen Preisnachlass in Proportion der verlorenen Bilder.
Von vielen Szenen werden bewusst mehr Bilder aufgenommen als letztendlich benötigt. Dies, damit die Auswahl grösser wird und unvorteilhafte Gesichtsaudrücke und Posen ausgeschieden werden können. Falls daraus gleiche oder ähnliche Bilder entstehen, gibt ruben.ch nur das Beste ab (keine Duplikate). Es kommt auch vor, dass ruben.ch alle Bilder einer Serie ausscheidet, wenn ruben.ch darin zuwenig Aussagekraft sieht. Die nicht abgegebenen Bilder sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und können nicht zusätzlich verlangt werden. Nur so kann ruben.ch eine professionelle Qualität des Resultats sicherstellen.
Bei einem Event mit vielen Teilnehmern kann nicht garantiert werden, dass alle Anwesenden einmal aufs Bild kommen. Der Fotograf bemüht sich jedoch, dies zu erreichen.
ruben.ch haftet in jedem Falle nur bis maximal der Höhe des Honorars, d.h. in einem Schadensfall durch Verschulden des Fotografen reduziert sich das abgemachte Honorar oder fällt gänzlich aus. Zusätzliche Zahlungen von ruben.ch an den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann die Fotos jederzeit und überall verwenden. Darin sind die eventuell persönlichen Rechte der abgebildeten Personen nicht mitenthalten. Nicht enthalten ist die Möglichkeit, Nutzungsrechte an einem Foto Dritten zu übertragen. Wenn eines der Fotos veröffentlicht wird (Zeitung, Zeitschrift, Internet, sonstige Medien usw.), muss die Quelle ("ruben.ch") angegeben werden.
ruben.ch darf einige Fotos publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden (Mustermappe, Internet, Wettbewerbe, Zeitschriften etc.), vorbehältlich anderslautender Vereinbarung mit dem Kunden.
Die Rechte der bei einer Reportage entstandenen Bilder bleiben beim Fotografen.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt, anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Gerichtsstand ist Basel (Schweiz). Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.